Logopädinnen sind zuständig für Abklärungen, Beratungen, Coachings, Therapien bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter, also vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Sie bieten Unterstützung an bei Auffälligkeiten in der mündlichen oder schriftlichen Sprache, im Redefluss, in der Stimme, im Stimmklang oder beim Schlucken.
Sie begleiten auch Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung (geistige, körperliche, Seh-, Hörbehinderung, Autismus-Spektrum-Störung usw.) in der Regelschule integriert oder in einer Sonderschule eingeschult sind. Logopädinnen arbeiten eng mit Lehrpersonen, Sonderpädagogen und anderen Fachpersonen zusammen.
Falls Sie Fragen haben oder unsicher sind bezüglich der Sprachentwicklung Ihres Kindes, dann kontaktieren Sie den Logopädischen Dienst an der Schule Ihrer Wohngemeinde. Die Lehrpersonen Ihres Kindes können bei der Anmeldung oder Kontaktaufnahme Unterstützung anbieten.
Weitere Informationen zu den Störungsbildern finden Sie unter Links und Literatur.
Seit August 2016 werden Kinder und Jugendliche im obligatorischen Schulalter an die einheitliche Anlaufstelle (Guichet unique) angemeldet. Nehmen Sie für eine Anmeldung mit der Klassenlehrpeson Ihres Kindes Kontakt auf. Fachpersonen (z.B. Kinderärzte) können die Eltern bei der Anmeldung unterstützen oder im Einverständnis der Eltern die Anmeldung bei der Schule tätigen. Jugendliche im postobligatorischen Schulalter werden von den Eltern direkt beim regionalen ZET telefonisch angemeldet. Abklärung, Beratung und allenfalls Therapie sind kostenlos.
Es besteht die Möglichkeit sich für eine Abklärung, Beratung und/oder Therapie bei einer privaten logopädischen Praxis zu melden. Grundsätzlich übernehmen die Eltern in diesem Fall die Kosten für Abklärung, Beratung und Therapie selbst. Sie können abklären ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteilligt. Hierfür braucht es eine ärztliche Verordnung.